Autotransportanhänger Autotransporter mit Auffahrrampe

wir führen auch Motorradanhänger bis zu 6 Motorräder
Anbieter
Wohnmobil und Anhängervermietung Ralf Schumann
Ralf Schumann
Klingenstr. 9
Massenbachhausen 74252
E-Mail: schumann@wohnmobilvermietung-schumann.de
» www.womorent-schumann.de

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35,00 EUR pro Tag
1 Tag: 35,- je weiterer Tag je 32.- Reifenspanngurt 1 Stück 1,50 Euro je Anmietung

Beschreibung


zulässiges Gesamtgewicht von 2.700 kg
Kasteninnenmaß Länge ca. 506 cm Breite ca. 208 cm
Ladehöhe ca. 56 cm
Leergewicht von ca. 790 kg
Nutzlast 1.910 kg
zwei Auffahrschienen unter der Ladefläche
Stützrad
13 poliger E-Anschluß
Seilwinde
Radstopper

Aufbauinnenmaße: Länge: 506 cm Breite: 208 cm Ladehöhe 56 cm
mit diesem Anhänger können Sie Quad und Seitenwagen ohne Probleme laden und sichern

Mietbestimmungen

Allgemeine Vermietbedingungen für Anhänger (AGB) Sehr geehrter Kunde,     Ihr Vertragspartner ist die Firma Wohnmobil und Anhängervermietung (auch Vermieter genannt) Ralf Schumann Klingenstr. 9 74252 Massenbachhausen die Ihnen auch das Fahrzeug aushändigt. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch Allgemeine Vermietbedingungen der Firma Wohnmobil und Anhängervermietung Ralf Schumann Klingenstr. 9 74252 Massenbachhausen 1. Allgemeines   Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er den Anhänger in technisch einwandfreiem Zustand übernommen hat. 2. Versicherung   Der Anhänger ist gemäß der jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung/Teilkaskoversicherung mit jeweils einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro 3. Haftung Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße aller Art. Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen. Beigelegte Spanngurte und Schlößer haftet der Vermieter für die Funktion nicht 4. Reparatur Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet. 5. Besondere Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so muss er vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten. 6. Anzeigepflicht Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. 7. Mietdauer und Rückgabe Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Termin dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden dem Vermieter gegenüber, hat der Mieter vollen Schadenersatz zu leisten. 8. Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. 9. Zahlungsbedingungen 9.1 Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestensnach unterzeichnen des Mietvertrags auf einem dem Mieter bekannt zu gebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein. 9.2 Die Kaution von € 50,00 muss spätestens bei Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei hinterlegt werden 10. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag über den Anhänger wird der Gerichtsstand des Vermieters vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Mieter nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleich gestellte Person ist. Gültig ab 31.08.2007

Standorte

» 74252 Massenbachhausen

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