Motorradanhänger für bis zu 6 Motorräder mit Auffahrrampe

wir führen auch Motorradanhänger bis zu 6 Motorräder
Anbieter
Wohnmobil und Anhängervermietung Ralf Schumann
Ralf Schumann
Klingenstr. 9
Massenbachhausen 74252
E-Mail: schumann@wohnmobilvermietung-schumann.de
» www.womorent-schumann.de

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50,00 EUR pro Tag
Mietpreise Biketrailer 6 Bikes 1 Tag: 50,- 2-6 Tage je 45.- 1 Woche: 250,-

Beschreibung

Ladefläche: 506 cm x 208 cm geschlossener Boden

Ladehöhe 56 cm

zulässiges Gesamtgewicht 2.700 kg (Zuladung ca. 1.700 kg)

2 Auffahrschienen unter der Ladefläche verstaut

6 Vorderradwippen (lassen sich in der länge und breite verstellen)

Ersatzrad

ausreichend Verzurrpunkte durch Airlineschienen

13 poliger E-Anschluß

dieser Motorradanhänger ist für drei, vier, oder sechs Motorräder geeignet

Mietbestimmungen


Allgemeine Vermietbedingungen für Anhänger (AGB)
Sehr geehrter Kunde,

 
 

Ihr Vertragspartner ist die Firma Wohnmobil und Anhängervermietung (auch Vermieter

genannt) Ralf Schumann Klingenstr. 9 74252 Massenbachhausen die Ihnen auch das Fahrzeug aushändigt.
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch

Allgemeine Vermietbedingungen der Firma Wohnmobil und Anhängervermietung Ralf Schumann
Klingenstr. 9 74252 Massenbachhausen
1. Allgemeines
 
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben
keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er den Anhänger in technisch einwandfreiem
Zustand übernommen hat.

2. Versicherung
 
Der Anhänger ist gemäß der jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung wie folgt versichert:
Haftpflichtversicherung/Teilkaskoversicherung mit jeweils einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro

3. Haftung

Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem
Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im
Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung
und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für
Verkehrsverstöße aller Art. Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für
die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug
oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
Beigelegte Spanngurte und Schlößer haftet der Vermieter für die Funktion nicht

4. Reparatur

Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden.
Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch
erleidet.

5. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften
und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und des
Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen
Rahmen zulässig. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen diese
Bedingung, so muss er vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten.

6. Anzeigepflicht

Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist sofort zu verständigen
und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die
amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie der zuständigen
Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

7. Mietdauer und Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Termin dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben.
Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der
Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige
wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden dem Vermieter gegenüber, hat der Mieter vollen
Schadenersatz zu leisten.

8. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen
Einwilligung des
Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestensnach unterzeichnen des
Mietvertrags auf einem
dem Mieter bekannt zu gebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein.
9.2 Die Kaution von € 50,00 muss spätestens bei Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei hinterlegt werden

10. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag über den Anhänger wird der Gerichtsstand des
Vermieters vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der im Klagewege in
Anspruch zu nehmende Mieter nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der
Mieter Kaufmann
oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleich gestellte Person ist.
Gültig ab 31.08.2007

Standorte

» 74252 Massenbachhausen

Kontaktaufnahme

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